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Inklusion

Inklusion – neue Rechte und Impulse für Menschen mit Behinderung

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ohne Vorbehalt ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention innerstaatliches Recht.

  • Der Terminus „Inklusion" kommt aus dem Englischen. Der Begriff der „Inklusion" ist neu, so spricht man im deutschen Sprachgebrauch bisher von der Integration.
  • Doch Inklusion ist weiter gedacht als Integration, die man aber durchaus als wichtigen Ausgangspunkt der Inklusion bezeichnen kann.

Die UN-Menschenrechtskonvention fordert ein inklusives Gesellschaftssystem:

  • Die Kompetenzen jedes Einzelnen, unabhängig eines Handicaps, werden wahrgenommen und geachtet. Unterschiede zwischen Menschen werden nicht ignoriert, ihre Potenziale für gemeinsames Leben und Lernen eingesetzt. Behinderte sollen folglich mit ihrer Beeinträchtigung natürlich angenommen und in ihrem Handicap selbstverständlich unterstützt werden.

Die Konvention zu den Rechten behinderter Menschen erfordert neues Denken in Gesellschaft, Politik sowie in der sonderpädagogischen Förderung: Nicht der Mensch mit Behinderung, sondern die Gesllschaft muss sich ändern. 

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