Behindertentestament: Lebenshilfe lud zum Infoabend für Eltern

Elternabend: Notar Weser informierte "Lebenshilfe-Eltern" und Sorgeberechtigte zum Thema Behindertentestament.

Die Gestaltung der Erbfolge und damit die inhaltliche Ausgestaltung eines Testaments werfen besondere Probleme auf, wenn ein behindertes Kind zu den möglichen Erben gehört.

Notar Hans-Herman Weser aus Nürnberg informierte Eltern und Sorgeberichtigte der Lebenshilfe Nürnberger Land jetzt zum so genannten „Behindertentestament“.

Vorstandsvorsitzender Gerhard John und 2. Vorsitzende Jürgen Six freuten sich bei ihrer Begrüßung über das rege Interesse der gut besuchten Informationsveranstaltung. Mehr als 80 Eltern waren, teils mit ihren Kindern, zum Vortrag des Notars am Dienstagabend nach Schönberg gekommen.

Notar Weser erläuterte in seinem Vortrag wichtige Begriffe wie Pflichtteil, Ausschlagsrecht, Vor- und Nacherbfolge oder was macht der Testamentsvollstrecker. Anschaulich ergänzten dann diverse Fallbeispiele, was Familien mit behinderten Kindern beim Verfassen ihres Testaments beachten sollten. „Welche Gestaltungsmöglichkeit im Einzelfall die Bestmögliche ist, sollte aber mit Hilfe eines Notars oder Fachanwalts erarbeitet werden“, so Notar Wesers Empfehlung. Maßgebend sei stets die familiäre Situation, die zu vererbenden Vermögenswerte und die individuellen Absichten des oder der Erblasser.

Die Anwesenden nutzten im zweiten Teil rege die Fragerunde, in der Notar Weser Fragen für Fragen zur Verfügung stand. 

Die Lebenshilfe hofft in Zukunft auf mehr Menschen, die mit ihrem Nachlass die Lebenshilfe unterstützen. Clemens Schramm, Verwaltungsleiter und Geschäftsführer der Lebenshilfe-Stiftung, zeigte den Eltern dazu Möglichkeiten auf.

"Wichtig sind Erbschaften und Spenden in das Grundstockvermögen, so genannte Zustiftungen", bekräftigte Clemens Schramm. Diese sind die Basis der Stiftung und gelten als wichtigste Zuwendungen. „Das Grundstockvermögen unserer Stiftung sichert auch die jährlichen Zinserträge, mit denen wir Förderprojekte ermöglich können.“ Mithilfe des Stiftungsfonds unterstützt und fördert die Lebenshilfe beispielsweise die individuelle Entwicklung betreuter Personen, etwa mit Maßnahmen rund um Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung oder Sport.

Gutes tun: JETZT HIER SPENDEN.