Folgende Informationen werden rund um die Uhr auch am Wochenende aktualisiert.
Folgend Informationen in Kurzform, detailliertere Informationen siehe unterhalb der Ampeln. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die jeweilige Einrichtungen.
Weitestgehend normaler Betrieb.
Achtung: Besuch der Moritzberg-Werkstätten nur mit 2G+!
Wir bitten alle Besucher einen aktuellen Test mitzubringen!
Kontakt Moritzberg-Werkstätten
Kontakt Sozialraumorientierte Arbeitsplätze SORA
In allen Inklusiven Kindertagesstätten ist Normalbetrieb.
Kontakt Inklusive Kindertagesstätte Hersbruck
Kontakt Inklusive Kindertagesstätte Rollhofen
Kontakt Inklusive Kindertagesstätte Röthenbach
An der Dr. Bernhard Leniger Schule findet vollständiger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen statt. Auch die Heilpädagogische Tagesstätte ist im Vollbetrieb.
Kontakt Dr. Bernhard Leniger Schule
Kontakt Heilpädagogische Tagesstätte
Kontakt Vorschule SVE
Weitestgehend normaler Betrieb.
Kontakt Frühförderung
Kontakt Medizinisch Therapeutischer Fachdienst
Teilnahme an Veranstaltungen finden nur unter 3G-Regeln statt.
In den meisten Wohneinrichtungen findet ein weitestgehend normaler Betrieb statt.
Achtung: Besuch von Wohnheim, Wohnstätten und Wohwelt nur mit 2G+!
Kontakt Wohnheim Haberloh
Kontakt Wohnstätten Bitterbach
Kontakt Inklusive Wohnwelt
Kontakt Außenwohngruppe
Kontakt Ambulantes Unterstützes Wohnen AUW
Ab Montag, 16. November 2021 müssen Besucher*innen unserer Wohn- bzw. Tageseinrichtungen für Senior*innen folgende Regeln beachten:
Ab sofort müssen Besucher*innen unserer Moritzberg-Werkstätten folgende Regeln beachten:
Wir bitten alle Besucher einen aktuellen Test mitzubringen!
Unsere Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstands am Sa, 20.11.2021, 14 Uhr, Karl-Diehl-Halle Röthenbach a.d.Peg., wurde abesagt! Wir bitten um Verständnis.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (Freitag, 12.11.21) mit bundesweitem Höchsstand der Sieben-Tage-Inzidenz (der Inzidenz-Wert lag am Donnerstag, 11.11. bei 249,1) und der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts hat sich die Lebenshilfe Nürnberger Land entschlossen, geplante Veranstaltungen wie folgt abzusagen:
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+++ Wir halten Sie hier in unserem Corona-Ticker auf den Laufenden, empfehlen zur aktuellen Coroan-Lage etwa zur weiteren Information die Webpages des RKIs , des Lebenshilfe-Bundesverband oder des Bayer. Rundfunks und wir stehen während unserer regulären Öffnungszeiten telefonisch 09123 97 50-0 und per E-Mail kontakt (at) lh-nla.de, gern für Ihre Fragen zur Verfügung. +++
Danke für Ihr Verständnis.
Ab Montag, 16. August 2021 müssen Besucher*innen unserer Wohn- bzw. Tageseinrichtungen für Senior*innen folgende Regeln beachten:
Ab Mittwoch, 9. Juni, findet auch an der Dr. Bernhard Leniger Schule wieder vollständiger Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen und die SVE statt. Auch die Heilpädagogische Tagesstätte ist wieder im Vollbetrieb.
Auf dem Schulgelände und in allen Angeboten der Heilpädagogischen Tagesstätte besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt nach der jeweils gültigen Fassung der BayIfSMV darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („MNS“, sog. „OP-Maske“).
Weiterhin gilt, dass nur getestete Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen dürfen. Diese Testpflicht kann durch unsere begleiteten Selbsttests (jetzt 2-mal pro Woche) erfüllt werden.
Der Testnachweis ist nicht notwendig bei vollständig geimpften Personen. Dazu muss die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen.
Zudem muss kein Testnachweis von genesenen Personen erbracht werden. Eine Person gilt dabei als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.
Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.
Liebe Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
nach den Pfingstferien findet für alle Klassen und SVE-Gruppen Wechselunterricht statt.
Dies gilt bei uns aus organisatorischen Gründen zunächst auch bei einer langfristigen 7-Tage-Inzidenz unter 50, da der Busbetrieb in den Ferien nicht umorganisiert werden kann.
Gegeben falls werden Sie von der Klassenleitung Ihres Kindes über die Gruppeneinteilung informiert.
Die Schülerinnen und Schüler benötigen eine „Einverständniserklärung zum Selbsttest“ (siehe Download).
Diese kann auch handschriftlich im Elternheft erfolgen.
Wir wünsche Ihnen in dieser
herausfordernden Zeit erholsame Ferien.
Stefan Pesth
Schulleiter
Das RKI hat heute (12.05.2021) Morgen eine 7-Tage-Inzidenz von 104,8 für das Nürnberger Land gemeldet. Dies bedeutet, dass wir nächste Woche (17. bis 21. Mai) genauso verfahren, wie diese Woche:
SVE und Jahrgangsstufen 1 mit 6: Wechselunterricht
Ab Jahrgangsstufe 7: Nur Notbetreuung
Wir beginnen am Montag, 17. Mai mit Gruppe A.
Das Team der Dr. Bernhard Leniger Schule mit SVE und Heilpädagogischer Tagesstätte wünscht Ihnen einen schönen Feiertag.
Folgendes gilt ab Montag, 10. Mai:
SVE: Wechselbetrieb mit B und A Tagen (Beginn mit Gruppe B)
Jahrgangsstufe 1 mit 6: Wechselunterricht mit B und A Tagen (Beginn mit Gruppe B)
Jahrgangsstufe 7 mit 12: Distanzunterricht und Notgruppen für angemeldete Schülerinnen und Schüler
Kinder der SVE und der Jahrgangsstufen 1 mit 6, die bisher in einer Notgruppe angemeldet waren, kommen bis auf wenige Ausnahmen an beidenTagen (B + A)
Schulkinder, die neu in den Wechselunterricht kommen, müssen uns ein negatives, maximal 48 Stunden altes Testergebnis eines Testzentrums oder einer Apotheke vorlegen.
Weitere notwendige Tests können dann bei uns als „begleiteter Selbsttest“ mit Abstrich im vorderen Nasenbereich erfolgen. Bitte lesen Sie dazu unbedingt den Elternbrief-Schule (für Jahrganfsstufe 1 bis 6) und geben die ausgefüllte Einverständniserklärung-Selbsttest mit (gilt nicht für SVE).
Falls Sie die Einverständniserklärung nicht ausdrucken können, können Sie Ihr Einverständnis gerne handschriftlich im Elternheft geben.
Sogenannte Spucktests sind in Bayern noch nicht flächendeckend für Schulen zugelassen.
Sollte der Schwellenwert bei der 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegen, können wir aus organisatorischen Gründen leider frühestens erst ab Montag den 17. Mai für alle Klassen in den Wechselunterricht gehen.
Die Eltern der SVE und der Jahrgangsstufe 1 mit 6 werden von ihren Klassenleitungen telefonisch über die Gruppeneinteilung (B und A) informiert.
Gegebenenfalls kommen die Fahrdienste wegen geänderter Fahrtzeiten auf Sie zu.
Wegen der hohen Infektionszahlen gilt in Bayern weiterhin die Regelung, dass Präsenzunterricht nur unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 stattfinden kann. Daher kann weiterhin nur Distanzunterricht und eine Notbetreuung angeboten werden.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 22.4.21 das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Weitere Infos zur aktuellen Lage rund um das Infektionsgeschehen erhalten Sie u. a. auf folgenden Seiten:
Der Fachbereich Wohnen und Senioren informiert im Eltern-/Angeghörigen-Schreiben vom 22.4.2021 zu angepassten Besuchs-/Hygieneregeln, vgl. u. s. Download.
Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021:
Bei einer landkreisweiten Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 bleibt es bei den derzeitigen Öffnungen/Verfahren. Bei einer Inzidenz über 100 (135 am 30.03.2021): Nur Notbetreuung SVE + Schule + HPT
Ein negativer Coronatest ist Voraussetzung für den Besuch der Notbetreuung!
Liebe Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
im Download finden Sie ein Merkblatt des Staatsministers für Unterricht und Kultus und Informationen rund um "Umgang mit Krankheits-/Erkältungssymptome bei Kindern und Jugendlichen in Schulen", Stand: 12.3.21.
Herzliche Grüße
Stefan Pesth
- Schulleiter -
Dr. Bernhard Leniger Schule
Seit 11. März ist durch den Rahmenhygieneplan für Heilpädagogische Tagestätte und damit auch für die Schule der Umgang mit Erkältungen klar geregelt.
Bei Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen gilt Folgendes:
Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der SVE/ Dr. Bernhard Leniger Schule/ HPT nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
Kranke Kinder, Jugendliche oder Mitarbeitende in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die SVE/ Dr. Bernhard Leniger Schule/ HPT kommen.
Nach einer Erkrankung ist der Besuch bzw. die Aufnahme der Tätigkeit erst wieder möglich, sofern das Kind/ der Jugendliche/ die Mitarbeiterin (m/w/d) wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise Symptome nach Buchstabe a) Satz 2 und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
Der Nachweis über ein negatives Testergebnis muss schriftlich erfolgen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Liebe Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
im Download finden Sie ein Schreiben des Staatsministers für Unterricht und Kultus und Informationen zu Unterricht und Notbetreuung ab 15. März 2021 an Förderzentren.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt alles wie bisher:
Wechselunterricht für die Schule und Vollbetrieb in der SVE
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet für die Klassen GS1, GS2, GS3 und GS4 Präsenzunterricht für der ganze Klasse statt. Alle übrigen Klassen verbleiben im Wechselunterricht.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat heute, Stand 03:12 Uhr, für das Nürnberger Land eine 7-Tage-Inzidenz von 54,5 gemeldet. Wir befinden uns also im Grenzbereich.
Das Landratsamt stellt jeweils am Freitag jeder Woche den maßgeblichen Inzidenzbereich für das Nürnberger Land fest und macht ihn amtlich bekannt.
Diese Festlegung gilt dann in der Regel für die folgende Schulwoche.
Sobald wir am Freitag über die Unterrichtsform der nächsten Woche Bescheid wissen, informieren wir Sie über DieSchulApp.
Viele Grüße
Stefan Pesth
Alle aktuellen Informationen zur Kindertagesbetreuung, gültig ab 22.02.2021, entnehmen Sie bitte dem 395. Newsletter des Bayer. Sozialminsiteriums, wie nachfolgend bzw. vgl. unten (Download):
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) Über- bzw. Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz Mit unserem 393. Kita-Newsletter haben wir bereits über das weitere Vorgehen ab dem 22. Februar 2021 informiert.
Wir möchten im Folgenden genauer erläutern, wie die Regelung zur 7-Tage-Inzidenz in der Verordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege genau ausgestaltet wurde.
Die 7-Tage-Inzidenz bildet die Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt über den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag nur noch eine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig, wie sie bereits in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 praktiziert wurde. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt unter den Wert von 100, so ist ab dem darauffolgenden Tag wieder die Betreuung aller Kinder zulässig.
Die Kreisverwaltungsbehörden werden amtlich bekanntmachen, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 über- oder unterschritten wird. Wir haben die Jugendämter gebeten, Sie über die amtlichen Bekanntmachungen zu informieren. Wir möchten auch Sie bitten, die Entwicklung der Inzidenzwerte gerade für Ihren Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt genau zu verfolgen, um vorausschauend gut reagieren zu können. Der rechtzeitige Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in den Kreisverwaltungsbehörden sowie der Eltern im Falle eine Annäherung an den kritischen Wert 100 schafft notwendige zeitliche Handlungsspielräume, die Einrichtungen und Eltern gleichermaßen brauchen. Die Kreisverwaltungsbehörden sind angehalten, auf Grundlage der Datenlage im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt bis spätestens Freitag, den 19. Februar 2021, 12:00 Uhr, das Infektionsgeschehen abzuschätzen und zu entscheiden, ob der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im betreffenden Landkreis bzw. in der betreffenden kreisfreien Stadt am 22. Februar 2021 aufgenommen werden kann. Die Jugendämter werden gebeten, die Informationen an Sie weiterzugeben.
Seitens des Familienministeriums wird wie bereits angekündigt den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen empfohlen, medizinische Gesichtsmasken statt Alltagsmasken zu tragen. Zu betonen ist, dass weiterhin Maskenpflicht für die Beschäftigten auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z.B. Garderobe, Flur etc.) und auch am Arbeitsplatz (z.B. Gruppenraum, Schlafraum etc.) herrscht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Für externe Besucherinnen und Besucher (Eltern, Lieferantinnen und Lieferanten etc.) gilt zum Schutz der Beschäftigten ab sofort in der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske bzw. einer Maske mit gleichwertig genormtem Standard (z.B. FFP2-Maske).
Den aktualisierten Rahmenhygieneplan finden Sie hier (vgl. u. im Download). Auf unserer Homepage finden Sie außerdem FAQ und weitere Informationen zur aktuellen Situation in der Kindertagesbetreuung. Offene Konzepte in den Kindertageseinrichtungen sind weiterhin nicht möglich. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass eine bestimmte Gruppengröße nicht vorgegeben wird. Das Personal kann wie bisher, wenn es die Personaldecke nicht anders zulässt, in den Randzeiten gruppenübergreifend eingesetzt werden, um die gebuchten Zeiten anbieten zu können. Sollten Sie coronabedingt, z.B. aufgrund fehlenden Personals, nicht dazu in der Lage sein, Ihre regulären Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten, so können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Fachaufsichtsbehörde wenden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, wie mit Schulkindern, die im Distanzunterricht zuhause beschult werden, umzugehen ist. Schulkinder, die im Distanzunterricht beschult werden, dürfen vor oder nach dem Distanzunterricht in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrags unter Berücksichtigung des Rahmenhygieneplans und des Hygieneplans der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle betreut werden. Dies gilt, solange die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen sind, nur, soweit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Für die Kindertageseinrichtungen besteht keine Verpflichtung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in den regulären Unterrichtszeiten. Sofern Schulkinder während der Schulzeit auf freiwilliger Basis auch am Vormittag in der Kindertageseinrichtung betreut werden, besteht gemäß § 25 Abs. 2 AVBayKiBiG in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr kein Anspruch auf die kindbezogene Förderung. Sofern die bisherigen Betreuungszeiten aufgrund des Distanzunterrichts nicht ausreichen, kann mit den Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet: www.sozialministerium.bayern.de Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München Eltern eine neue Buchungszeit vereinbart werden, die nach den üblichen förderrechtlichen Grundsätzen abgerechnet werden kann. Kurzzeitige, nicht regelmäßige Abweichungen von der Buchungszeit können im Wege der Ferien- und Kurzzeitbuchung berücksichtigt werden. § 25 Abs. 2 AVBayKiBiG ist dabei zu beachten. Organisierte Spielgruppen Organisierte Spielgruppen dürfen nach der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) ab dem 22. Februar 2021 noch nicht wieder öffnen.
Wir werden umgehend darüber informieren, sobald sich im Hinblick auf die Spielgruppen Änderungen ergeben. Daten zur Auslastung der Kinderbetreuung Wir möchten Sie des Weiteren darüber informieren, dass wir das Modul im KiBiG.web, in das Sie bislang die Daten zur Auslastung der Notbetreuung eintragen konnten, bis Ende März 2021 erweitert haben. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie – wie bisher – die Zahl der Kinder eintragen könnten, die Ihre Kindertageseinrichtung tatsächlich besuchen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie sich in der Notbetreuung oder im eingeschränkten Regelbetrieb befinden.
Wir benötigen lediglich die Daten auf Auslastung Ihrer Kindertageseinrichtung. Weitere Eintragungen müssen nicht vorgenommen werden (z.B. Reihentestungen).
Mit freundlichen Grüßen Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Liebe Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
in der nächsten Woche steigen wir in den Wechselunterricht ein. Wie die meisten Schulen in Bayern werden wir tageweise die Schülergruppen wechseln.
Dies bedeutet, „A-Kinder“ kommen in der ersten Woche (ab 22. Februar) Montag, Mittwoch und Freitag und in der zweiten Woche Dienstag und Donnerstag.
„B-Kinder“ kommen nächste Woche am Dienstag (23. Februar) und Donnerstag und in der ersten Märzwoche Montag, Mittwoch und Freitag.
Dadurch sollen die Kinder und Jugendlichen mehr Platz in den Klassenräumen und im Schulgebäude haben und Kontakte und Infektionen reduziert werden.
Sie werden die Unterrichtstage Ihres Kindes bis Ende dieser Woche durch Ihre Klassenlehrkraft erhalten.
SVE-Kinder und Schülerinnen und Schüler, die in der Notbetreuung angemeldet sind, kommen jeden Tag. Sollten zu viele Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung angemeldet werden, müssen wir die Notbetreuung (teilweise) einstellen.
Die HPT öffnet analog der Schule.
Wichtig: Sollte die 7-Tagesinzidenz über 100 steigen, so findet ab dem nächsten Tag maximal eine Notbetreuung statt.
Hier finden Sie ab 14 Uhr die aktuellen Zahlen: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=1139
Die vom RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner beträgt heute (16.02.2021) im Landkreis Nürnberger Land 70,85.
Selbstverständlich informieren wir Sie zeitnah über die SchulApp.
Sollten Sie Fragen haben, schreiben sie uns eine Email oder rufen in der Schule an.
Viele Grüße
Stefan Pesth
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UPDATE 17.02.2021
Für die gesamte Schule (GS + MS + BS) gilt ab nächster Woche Wechselunterricht.
"Notkinder“ kommen jeden Tag.
Die SVE wechselt in den Normalbetrieb. Dort kommen alle Kinder.
Die Schülerinnen und Schüler im Nürnberger Land können ab sofort über das Webportal des Landratsamts online Testtermine buchen.
Das Webportal zur Anmeldung bei den Testzentren in Altdorf und in Hersbruck erreichen Sie unter folgender URL: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6457
(Klickpfad: https://landkreis.nuernberger-land.de -> Verwaltung und Bürgerservice -> Coronavirus-2019-nCoV -> Corona-Testungen)
Bitte beachten die folgenden Hinweise zur Online-Anmeldung:
➔ Bei der Online-Anmeldung muss der gewünschte Standort (Altdorf/Hersbruck/anderer Standort) und der Anlass der Testung angegeben werden.
➔ Falls kein anderer als der in der Auswahl angegebene Grund vorliegt, ist hier von den Schülern „Ich möchte mich ohne Anlass testen lassen“ anzugeben.
➔ Schülerinnen und Schüler können im Anschluss Testdatum und Testuhrzeit auswählen. Das System zeigt an, wann freie Testplätze verfügbar sind.
Information über die Zeitschiene
zur Planung der Unterrichtsorganisation ab 15. Februar 2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
leider können wir Ihnen noch nicht genau mitteilen, wie es nächste Woche weitergeht.
Viele Grüße
Stefan Pesth
Schulleitung
Dr. Bernhard Leniger Schule
Aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus: "Bis einschließlich 12. Februar 2021 besteht weiterhin verpflichtender Distanzunterricht [bzw. Notbetreuung]. [...] Ab dem 15. Februar 2021 [für] die Abschlussklassen aller Schularten sowie möglichst viele weitere Jahrgangsstufen wenigstens [...] Wechselunterricht".
Das komplette Schreiben sowie das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssysmptomen (Stand 11.12.2020) zum Download.
Der aktuelle Rahmen-Hygieneplan, Kultusminist. Bayern, vom Dezember 2020 (Stand 11.12.2020) zum Download.
Aufgrund der Verschärfung des Lockdowns kann der Familienentlastende Dienst (FED) bis 14.Februar 2021 keine Gruppenangebote anbieten.
Wichtig: Die Möglichkeit der häuslichen 1:1 Betreuung ist aber weiterhin gegeben.
Stabil bleiben - die psychische Widerstandskraft verbessern! – heißt der Flyer (hier zum Download) des Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) mit Tipps zur psychischen Gesundheit.
Die Infos und Tipps sind auch für jene Menschen außerhalb des schulischen Kosmos hilfreich.
Die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie stellen uns alle erneut vor zahlreiche Herausforderungen. Dies erleben viele Menschen als kräftezehrend, egal in welcher Rolle sie ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie beitragen, ob als Lernende, als Eltern, als Lehrkräfte, als Schulleiterinnen oder Schulleiter, als Verwaltungsangestellte oder sonst an der Schule Mitwirkende.
Gerade jetzt ist der Blick auf die psychosoziale Gesundheit notwendig und sehr wertvoll! Erwachsene, Kinder und Jugendliche können sich selbst und andere darin unterstützen, den Umgang mit eigenen Gedanken und Gefühlen, das eigene Verhalten und die Gestaltung von sozialen Kontakten und vielfältig positiv zu beeinflussen.
Ausführlich weiterlesen im Flyer (Download)
Für Alltagsmasken wie auch sog. FFP-2-Masken gibt es bisher keine klaren Regeln rund um Tragezeiten und Pausen, aber entsprechende Empfehlungen.
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt regelmäßige Pausen, möglichst an der frischen Luft, insbesondere beim Tragen der FFP-2-Masken. D. h. je nach Maskentyp (mit / ohne Filter) sollen FFP-2-Masken max. 75 Minuten bzw. 120 Minuten "am Stück" getragen werden, anschließend wird eine Masken-Pause von mindestens 30 Minuten empfohlen.
Auf der Webpage der Berufsgenossenschaft gibt es einen kleinen Masken-Kompass.
Je höher eine Maske in der nachfolgenden Liste steht, desto größer ist die Schutzwirkung.
Die BGW hat den Branchenstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) aktualisiert und an die gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel angepasst. In allen Einrichtungen der Lebenshilfe Nürnberger Land wurden bzw. werden die Schutzmaßnahmen rund um Hygieneregeln, Abstandsgebote und Kontaktreduzierungen, stets angepasst und umgesetzt.
Senioren, Risikopatienten und pflegende Eltern bzw. Angehörige, können in der Apotheke ihres Vertrauens vergünstigte FFP2-Masken bzw. bzw. über ihre Gemeinde Gratis-Masken beziehen, darauf verweist der Sozialdienst unserer Förderstätten am Haberloh.
Übrigens: Auch Bezieher von Grundsicherung und Bürger mit ungesichertem Einkommen sollen, gem. Info des Gesundheitsministeriums, FFP2-Masken kostenlos erhalten.
+++ Nachzulesen auch im Download +++
Wie kommen Berechtigte an die Gutscheine (Coupons, Bezugsscheine) für FFP2-Masken?
Bereits seit Anfang Januar 2021 liefert die Bundesdruckerei die so genannten Coupons bzw. Berechtigungsscheine an Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen aus. Die Krankenkassen liefern dannn diese Coupons/Berechtigungsscheine, mit einem Anschreiben der Bundesregierung, an ihre Versicherten.
Im Laufe des Januars 2021 erhalten Anspruchsberechtige zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen.
Das Procedere geht automatisch; Versicherte müssen nichts unternehmen! Die Coupons werden in drei Phasen durch die Krankenkassen verschickt:
Einlösen der Coupons:
Der erste Coupon kann in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 28. Februar in der Apotheke eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.
Aufgrund der Verschärfung des Lockdowns kann der Familienentlastende Dienst (FED) bis 31.Januar 2021 keine Gruppenangebote anbieten.
Wichtig: Die Möglichkeit der häuslichen 1:1 Betreuung ist aber weiterhin gegeben.
Auf dieser Seite erhalten Eltern alle aktuellen Informationen und Informationsblätter in Bezug auf die Kindertagesbetreuung zum Nachlesen und Herunterladen:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
Die Moritzberg-Werkstätten öffnen stufenweise.
Die Allgemeinverfügung vom 7.1.21 sieht ab dem 11.1.21 die Aufhebung des Betreungsverbots für Werkstätten vor.
Der zuständige Fachdienst steht bei Fragen gern zur Verfügung.
Aufgrund der von der Staatsregierung beschlossenen Verlängerung des Lockdowns, wird die Arbeit in den Moritzberg-Werkstätten und Förderstätten am 11.01.2021 noch nicht wieder aufgenommen.
Die Moritzberg-Werkstätten und Förderstätten bleiben bis einschließlich 15.01.2021 geschlossen. Die betreuten Mitarbeiter bleiben vorerst zuhause. Die Beschäftigten auf Außenarbeitsplätzen können arbeiten, sofern sie nicht in einem Wohnheim leben.
Weitere Informationen folgen – das Personal der Moritzberg-Werkstätten ist unabhängig davon ab 11.01.2021 wieder telefonisch erreichbar.
Am Montag (11.01.) beginnt die Schule mit dem Distanzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler und die SVE-Kinder bleiben zu Hause. Die Lehrkräfte werden zeitnah mit den Schülerinnen und Schülern Kontakt aufnehmen und sie mit Material versorgen.
Wer eine Notbetreuung benötigt (mit dem Schwerpunkt auf Not) kann sich telefonisch (09123 9750270) oder per Email (fzg@lh-nla.de) bis Freitag 11 Uhr anmelden. Die Busbeförderung ist mit den üblichen Linien möglich, allerdings mit veränderten Hol- und Bringzeiten (die Fahrer werden Sie anrufen). Ein Mittagessen kann noch nicht angeboten werden (eigen Brotzeit!).
Bayerns Gesundheitsministerin:Weihnachtstestaktion startet bayernweit an Heiligabend.
Während der Feiertage können wir Besuchern unserer Wohnheime anbieten, sich vor Ort, KOSTENFREI auf das CORONA-VIRUS TESTEN zu lassen.
Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests werden vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Initiative des BRK und weiterer Hilfsorganisationen bieten für Angehörige von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung über Weihnachten
kostenfreie Corona-Tests an.
Nachfolgende Formuluare hierzu, sind für das Procedere notwendig.
Weiterei Infos erhalten Sie selbstverständlich auch in unseren Wohneinrichtungen.
In den Werkstätten gilt vom 16.12. bis einschließlich 8.1.2021 ein Betretungsverbot.
Lediglich an den Außenarbeitsplätzen darf aktuell weiter gearbeitet werden.
Anfang Januar teilen wir schnellstmöglich mit, wie es weitergeht.
Die Förderstätten bieten eine Notbetreuung an. Eltern, Angehörige bzw. Betreuer, die diese für Betreute der Förderstätten in Anspruch nehmen möchten, können sich gerne telefonisch unter 09123 96 13-201 melden.
Dazu die Allgemeinverfügung für Werkstätten, Förderstätten und Frühförderstellen, Stand 15.12.2020:
Bis vorläufig 10.01.2021 dürfen vom FED keine Gruppenangebote durchgeführt werden.
Wichtig: Die Möglichkeit der häuslichen 1:1 Betreuung ist aber weiterhin gegeben. Natürlich unter Beachtung der Hygieneregeln und unseres Hygienekonzeptes.
Wie Sie sicherlich schon erfahren haben, findet ab Mittwoch 16. Dezember kein Präsenzunterricht mehr statt. Wir werden eine Notbetreuung anbieten.
Da sich die Infektionslage dramatisch verschlechtert hat, ist die bisherige Anmeldung für den 21. und 22.12 nichtig. Wenn Sie in Not sind, müssen Sie Ihr Kind neu anmelden.
Bitte nutzen Sie das Formular (PDF) zur Anmeldung.
Da aktuell das gesamte Küchenpersonal der Werkstatt ist in Quarantäne ist, können wir kein Mittagessen anbieten.
Zur aktuellen Corona-Entwicklung informiert die Fachbereichsleitung Wohnen in einem ausführlichen Eltern-/Angehörigen-/Betreuerbrief (vgl. u. / Download) zum Thema Besuche und Corona-Testungen in den Wohneinrichtungen.
Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz im Nürnberger Land aktuell deutlich höher ist, als 200, verbleibt die Dr. Bernhard Leniger Schule mit SVE und Heilpädagogischer Tagesstätte, weiterhin vollumfänglich im Präsenzunterricht.
Für Werk- und Förderstätten, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke gilt die neue Allgemeinverfügung, Stand 30.11.20..
Bayern verschärft angesichts der gleichbleibend hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen im Freistaat die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Nach einer Sondersitzung seines Kabinetts stellte Ministerpräsident Markus Söder einen Zehn-Punkte-Plan vor, der von Mittwoch (9.12.20) an bis Anfang Januar gelten soll - wenn der bayerische Landtag am Dienstag zustimmt.
Der Freistaat ruft dann erneut den Katastrophenfall aus und verschärft die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen: Menschen sollen ihre Wohnungen dann nur noch aus triftigem Grund verlassen - etwa zur Arbeit oder zum Einkaufen.
In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Weiterhin sollen sich maximal fünf Personen treffen dürfen.
Die steigenden Corona-Fallzahlen, insbesondere in der Metropolregion Nürnberg, bzw. bayernweit haben es angedeutet: Bund und Ländern haben sich darauf geeignigt, den Teil-Lockdown bis 10. Januar 2021, zu verlängern.
Mehr Informationen zum Erweiterten Teil-Lockdown lesen Sie auf Nordbayern.de
Aufgrund der Verlängerung des bestehenden Teil-Lockdowns kann der Familienentlastende Dienst (FED) auch im Dezember keine Gruppenangebote anbieten.
Wichtig: Die Möglichkeit der häuslichen 1:1 Betreuung ist aber weiterhin gegeben.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte hier ein Update des Rahmen-Hygieneplans, Stand 16.11.20, zum Umgang bei Kindern in Kindertageseinrichtungen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen.
Der aktuelle Rahmen-Hygieneplan, Kultusminist. Bayern, vom November 2020 (Stand 13.11.2020) zum Download.
Weitere Infos über das Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums finden Sie hier:
Zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen, nachfolgend eine Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Herausgegeben am 6.11.2020, zum Download:
Die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und die beschlossenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung, lassen aktuell keine Präsenz-Jahreshauptversammlung zu.
Vorstand und Geschäftsleitung der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. haben beschlossen, die für November geplante Jahreshauptversammlung abzusagen bzw. auf einen bislang noch nicht bekannten Zeitpunkt zu verschieben.
AHA + L-Formel = Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften!
Wissenswert: Nach aktuellen Erkenntnissen sind Aerosole der Hauptübertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole sind feinste Partikel in der Luft, die beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden und an denen Viren anhaften können. Sie können über die Atemluft in die Atemwege anderer Personen gelangen oder über den Kontakt mit Oberflächen übertragen werden.
Insbesondere in geschlossenen Innenräumen können Sie über einen längeren Zeitraum in der Luft verbleiben und stellen somit ein Infektionsrisiko dar. Hält man sich länger in einem schlecht oder nicht belüfteten Innenraum auf, verteilen sich die Aerosole im gesamten Raum und die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erhöht sich.
Häufiges und richtiges Lüften kann helfen, ein Übertragungsrisiko durch an Aerosolen anhaftenden Krankheitserregern deutlich zu reduzieren und ist ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes.
Wir haben für Sie einige externe Links zusammengestellt, die Ihnen Tipps geben wie (Arbeits)Räume unter Corona Bedingungen richtig gelüftet werden sowie Hintergrundinfos zum Thema liefern.
Weiterlesen auf den Seiten der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Die Allgemeinverfügung "Infektionsschutzgesetzes (IfSG)" des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30. Juni 2020, Az. G7VZ-G8000-2020/122-373 (BayMBI. Nr. 373), betreffend Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, verlängert sich bis zum 30. November 2020.
Zum Nachlesen, aus dem Bayerischen Ministerialblatt: Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020.
(Stand 30.10.20, 8.30 Uhr)
Liebe Eltern,
aus dem "Leitfaden zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen in Grundschulen und weiterführenden Schulen" des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), hier zwei Übersichtsblätter "Ablaufschema Zugang zum Unterricht bei Erkältungssymptome" als PDF-Datei (Download), zu Ihrer Orientierung.
(Stand 29.10.20, 14 Uhr)
Die steigenden Corona-Fallzahlen bayernweit haben es angedeutet: Bund und Ländern haben ab Montag, 2. November einen neuen Lockdown light, beschlossen.
Bayern beschließt Kontaktbeschränkungen auch für Privaträume (29.10., 15 Uhr)
Auch im Landkreis Nürnberger Land steigt der Inzidenzwert und liegt bei 82,94 (28.10., Stand 14 Uhr).
Unser Surf-Tipp: https://n-land.de/thema/coronavirusIn
Die Ausbreitung des Coronavirus sorgt im Landkreis Nürnberger Land für eine sich ständig ändernde Nachrichtenlage.
Unser Surf-Tipp: https://n-land.de/thema/coronavirus
6. Verordnung über Infektions-Schutz wegen Corona Regeln von der Regierung von Bayern
Ab 1.7. können alle Kinder wieder ihre Kindertagesstätte besuchen.
Neue Allgemeinverfügung für die Zeit ab dem 1. Juli 2020, voraussichtlich gültig bis 31. Juli 2020.
Jeder, der bei weiteren Lockerungen die Werkstatt wieder besuchen darf wird persönlich informiert. Solange man nicht kontaktiert wurde, darf man aufgrund der Allgemeinverfügung auch nicht kommen.
Die Bayerische Staatsregierung hat das bislang generelle Betreuungsverbot für WfbM's aufgehoben.
Faceshields, Terminoptimierung und getrennte Zugänge und vieles mehr. – Ab 18. Mai öffnet beispielsweise auch das interdisziplinäre Team der Frühförderung wieder seine Praxisräume. Auch häusliche wie auch ambulante Therapie und Förderung in Kitas werden wieder stattfinden – sofern von Eltern gewünscht bzw. die Kitas wieder geöffnet sind.
Seit 5. Mai gilt ein neuer Corona-Fahrplan für Bayern, der gesellschaftliche Lockerungen für viele Bereiche schafft.
Link zur ARD-Mediathek - Ansprache Ministerpräsident Söder, 5.5.2020
Ab dem 9. Mai sind u. a. auch wieder Besuche von enger Verwandtschaft in Wohn- und Pflegeheime und Krankenhaus möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch in unseren Wohneinrichtungen, wie folgt (Pdf), Besuche möglich:
Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, die seit 22.3. gelten, wurden für unsere Einrichtungen (vorerst bis 3.5.20) verlängert. Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen bleibt nach wie vor gewährleistet; ebenso sind alle Einrichtungen telefonisch erreichbar.
Alle Veranstaltungen 2020 der Lebenshilfe Nürnberger Land sind bis auf Weiteres abgesagt, insbesondere gilt dies für den Altstadtfestlauf.
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Wir wollen gerne klug vorbereitet in die Öffnungsphase starten. Die Verlängerung der Schließung (vgl. o. bis 3.5.20) gibt uns Zeit, noch bessere Maßnahmen zu treffen für die Jüngsten in unseren Einrichtungen, für Kita- und Förderkinder, Schülerinnen und Schüler und betreut Beschäftigte bis zu unseren Senioren mit Behinderung, rund um Hygiene, Mindestabstand am Arbeitsplatz oder in den Pausen, der Mittagsversorgung, beim Bustransfer, etc. zu planen. bzw. Schutzvorrichtungen für Rezeption, Therapie bzw. der persönlichen Beratung, wie bspw. in der Frühförderung.
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21.4.20, 14 Uhr
Aufgrund der Absage des Laufer Altstadtfestes in Verbindung mit dem Verbot von Großveranstaltungen bis 31.8, wird es in diesem Jahr keinen Altstadtfestlauf geben.
Alle bisher gemeldeten Teilnehmer werden gesondert informiert. Wer die Anmeldegebühr schon bezahlt hat, erhält einen Startplatz für das kommende Jahr.
Die Veranstaltung wird auch nicht verschoben bzw. wird nicht zu einem anderen Datum nachgeholt, sondern erst wieder im Jahr 2021.
Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. , Andreas Janker,
Telefon: 09123 / 97 50 928, E-Mail: altstadtfestlauf@lh-nla.de
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle bleibt bis auf Weiteres (voraussichtlich 19.4.20; vgl. Bildungs-/Tageseinrichtungen), geschlossen.
Eine telefonische Beratung, gerne auch per Video-Chat via Whatsapp oder per Skype/Zoom, ist nach wie vor durch unsere Therapeuten für unsere Eltern gewährleistet.
Interdisziplinäre Frühförderstelle
für Familien mit Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern
Frühförderung
und Medizinisch Therapeutischer Fachdienst
Hersbrucker Str.17
91207 Lauf a.d. Peg.
Telefon 09123 9777-0
Stand: 14.4.20, 9 Uhr
Bislang, Stand 9.4.20, 16.30 Uhr, gilt, dass unsere Einrichtungen - von Kita, Frühförderung, Schule, HPT sowie Förder- und Werkstätten sowie Seniorentagestätte TENE, bis einschl. 19.4.20, geschlossen bleiben. Bundeskanzlerin Angela Merkel zieht bei ihrer PK eine positive Zwischenbilanz für Deutschland bezüglich der Corona-Pandemie. Die Kurve der Neuinfektionen flache langsam ab; es gebe aber noch keinen verlässlichen, eindeutigen Trend.
+++ Bitte informieren Sie sich auch in den kommenden Tagen hier auf unserer Webpage, in unseren Sozialen Medien, über evtl. Entwicklungen bzgl. Öffnung unserer Einrichtungen. +++
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+++ Ein schönes Osterfest und ein herzliches, aufrichtiges DANKE an Sie alle!
Ein Schreckgespenst hat die Welt angehalten. Der Feind ist unsichtbar und gehört zu den Corona-Viren. Dennoch geht das Leben weiter. Der Shutdown hat im Nürnberger Land etliche Geschäfte, Unternehmen und auch Einrichtungen der Lebenshilfe Nürnberger Land erreicht; zwingt Menschen zum Daheimbleiben. Andere müssen gerade jetzt mehr denn je anpacken; sind für andere da und helfen.
Dieses Dankeschön gehört allen und besonders an allen Lebenshelfern.
Die Ausnahmebeschränkungen rund um Corona sind seit 21.3.20 in Kraft getreten und erfordern von allen Menschen in Bayern anhaltend viel Flexibilität und Besonnenheit. Auf der Webpage des Kultusministeriums finden Sie „11 Tipps für Eltern und Jugendliche …“, die Sie auch hier, als Pdf-Datei, direkt downloaden können.
Die derzeitige besondere Situation verunsichert viele Menschen, darunter besonders Kinder und Jugendliche. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) hat hilfreiche Tipps für Eltern zusammengestellt.
Jetzt Anregungen holen und herunterladen!
Jedes Kind, jede bzw. jeder Jugendliche reagiert anders auf belastende und verunsichernde Situationen. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Andere wiederum sind eher ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar, manche haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Berufstätige Eltern, bei denen auch nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet ,haben ab sofort Anspruch, ihr Kind in einer unserer Notgruppen betreuuen zu lassen.
+++ Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit jener Einrichtung auf, die Ihr Kind besucht. Unsere Telefone sind vorzugsweise am Vormittag besetzt. +++
Stand 23.3.20, 12.30 Uhr
Soziale Distanz ist und bleibt das Gebot der Stunde. – Aufgrund der aktuellen Situation durch das Corona-Virus sagt die
Lebenshilfe Nürnberger Land vorsorglich sämtliche Termine, d. h. Veranstaltungen als auch Sitzungen, bis einschl. Mai 2020, ab.
Sobald die derzeitige Situation eine verlässliche Terminplanung zulässt, wird sich zeigen, ob und wann ausgefallene Termine nachgeholt werden.
Stand 23.3.20, 11:50 Uhr
Die aktuelle Lage bezüglich des Corona-Virus ist ernst. Jetzt heißt es: Wir zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle. Der Appell an alle lautet, wer kann:
Wir wollen insbesondere in unseren Wohneinrichtungen Infektionsketten vermeiden. Abstand zu anderen Menschen schützt; rettet Leben! – Deshalb gilt: Keine Heimfahrten, keine Besuche.
Für unsere Wohneinrichtungen Wohnheim am Haberloh, Inlusive Wohnwelt und Wohnstätten am Bitterbach gilt, alle Bewohner bleiben im Haus bzw. auf dem Gelände (Garten, Hof).
für unsere Außenwohngruppen Lauf und Hersbruck gilt,
alle Bewohner verlassen die Einrichtung (möglichst) nicht.
+++ Diese Regeln gelten zum gegenseitigen Schutz! +++
Noch ein Wort von Hanne Hauck, Fachbereichsleiterin Wohnen:
Liebe Bewohnerinnen, liebe Bewohner,
liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,
liebe Eltern und Angehörige,
liebe Lieferanten,
es ist für uns alle, insbesondere für unsere Bewohner und deren Familien eine sehr schwere Zeit. Daher sind wir alle aufgerufen – alles zu tun, soweit dies in unserer Macht steht, um eine gegenseitige Ansteckung zu vermeiden und dazu gehören eben auch die ausgegebenen Regeln des Freistaats Bayern zur Einschränkung sozialer Kontakte, einzuhalten.
Bei Verdachtsfällen auf eine Infektion oder bei Unsicherheit, kommen Sie bitte immer sofort auf Ihre jeweiligen Einrichtungsleitung zu.
Ich danke Euch von Herzen für Eure Arbeit.
Dies kann ich gar nicht oft genug sagen.
Ich bin stolz auf Euch, auf mein Team.
Danke!
Gehen wir gemeinsam durch die Corona-Krise.
Wir schaffen das!
Bleibt gesund!
Unsere Interdisziplinäre Frühförderstelle bleibt ab sofort und bis auf Weiteres (voraussichtlich 19.4.20; vgl. Bildungs-/Tageseinrichtungen), geschlossen.
Eine telefonische Beratung, gerne auch per Video-Chat via Whatsapp oder per Skype, durch unsere Therapeuten für unsere Eltern bleibt gewährleistet.
Interdisziplinäre Frühförderstelle
für Familien mit Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern
Frühförderung
und Medizinisch Therapeutischer Fachdienst
Hersbrucker Str.17
91207 Lauf a.d. Peg.
Telefon 09123 9777-0
Stand: 21.3.20, 14 Uhr
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat Ministerpräsident Markus Söder heute Mittag eine weitreichende Ausgangsbeschränkungen für den ganzen Freistaat angekündigt; gültig ab Mitternacht, 21.3.20 und gilt für 14 Tage. Bitte beachten Sie, dass damit auch ein Besuchsverbot in allen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bzw. Wohnheimen, gilt.
+++ Wir haben das Heimfahr-Wochenende für alle Wohneinrichtungen bis auf Weiteres ausgesetzt. +++
Unsere drei Inkluisven Kindertagesstätten in Röthenbach a. d. Pegnitz, Rollhofen und Hersbruck bleiben bis 19.4.20 geschlossen.
Unsere Kitas sind am Vormittag telefonisch erreichbar für evtl. Fragen von Eltern, zu Beratung bezüglich Aktivitäten usw.
Inklusive Kindertagesstätte Hersbruck
Fichtachstr.18, 91217 Hersbruck
Telefon: 09151 70 971
Inklusive Kindertagesstätte Röthenbach
Eichenring 24a, 90552 Röthenbach a.d. Peg.
Telefon: 0911 57 00 312
Inklusive Kindertagesstätte Rollhofen
Am Schulhaus 1, 91233 Neunkirchen a. Sand
Telefon: 09153 392
+++ In allen unseren iKitas bieten wir Notgruppen. +++
„In dieser Zeit ist es tatsächlich die ‚gute Nachricht‘“, sagt Dennis Kummarnitzky, Geschäftsführer der Lebenshilfe Nürnberger Land. Das Gesundheitsamt Nürnberger Land informierte am Vormittag die Lebenshilfe schriftlich, dass alle Tests auf das Corona-Virus, bei den Kindern und Mitarbeitern der Kita Röthenbach, negativ ausgefallen sind.
Vor zwei Wochen wurde die Inklusive Kita der Lebenshilfe Nürnberger Land in Röthenbach a. d. Peg. geschlossen und alle Kinder, Mitarbeiter und Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt; eine Erzieherin hatte sich während der Skiferien in Südtirol mit dem Corona-Virus angesteckt. Erfreulich ist insbesondere, dass es der Erzieherin gesundheitlich wieder gut geht.
Stand: 19.3.20, 12.30 Uhr
10 Tipps zum Corona-Virus in Leichter Sprache
Auf der Seite WOHN:SINN, das ist eine Plattform für inklusive Wohnformen, gibt es Infos, Tipps rund um inklusive Wohnformen. Auch in #LeichterSprache:
Bogger Tobi lebt in einer Wohngemeinschaft mit acht Personen, fünf Bewohner haben eine Behinderung.
Seit gestern bleiben alle zuhause. Warum das richtig und wichtig ist, hat Tobi in Leichter Sprache und als Video, zusammengefasst.
Seit gestern bleiben wir alle zuhause.
Wir schützen uns vor dem Corona-Virus.
Das ist keine übertriebene Panik-Reaktion.
Das ist gerade wirklich notwendig.
Es ist wichtig, dass Du mitmachst!
Wie können wir uns schützen?
... weiterlesen ... auf Wohnsinn: Zum Blog von Tobi.
... und im Video versucht Tobi, Dir alles leicht zu erklären
Information und Service unserer Dr. Bernhard Leniger Schule.
Einfach und übersichtlich, hat das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS), einige hilfreiche Hinweise rund um das Corona-Virus zusammengestellt.
Liebe Eltern,
die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenschutz ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden. Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen.
Das KIBBS hat einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Hier zum sehr übersichtlichen Eltern-Info (Pdf) mit weiteren Links zum Thema Corona.
Service für die Jüngsten. Service für Eltern und Familien: Unser Interdisziplinäres Team Frühförderung / Med. Therap. Fachdienst ist gerne für Sie da.
Liebe Kundin, lieber Kunde,
bitte beachten Sie, dass unser Werkstattladen in Lauf/Schönberg, aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Vorausichtlich öffen wir wieder am 20.4.20.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ab sofort auch kein Online-Versandt möglich ist!
+++ BIS AUF WEITERES können wir Ihre Online-Bestellungen NICHT abwicklen. Weder in unserem Online-Shop noch in unserem Amazon-Shop. +++
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Stand, 19.3.20, 14 Uhr
Als Präventivmaßnahme (nach Ausrufung des Katastrophenfalls am 16.3.20, 9 Uhr) haben Vorstand und Geschäftsleitung veranlasst, dass ab sofort alle Tageseinrichtungen der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. geschlossen bleiben.
+++ Eine Notbetreuung ist gewährleistet. +++
Unser Interdisziplinäres Team Frühförderung / Med. Therap. Fachdienst ist gerne für Sie da.
Unser Service: Wir beraten Sie auch gern telefonisch. Wir sind unter Telefon 09123 77 77-0 erreichbar.
+++ Gerne auch via Whatsapp und SKYPE +++
Das Besuchtsrecht für unsere
+++ Bitte beachten Sie stets unsere Updates! Aktueller Stand 17.3., 12.10 Uhr +++
Diese und andere, wichtige Fragen werden im Informationsblatt zum Corona-Virus - in leichter Sprache erläutert.
Herausgeber: Stiftung Drachensee.
Für weitere Informationen in #LeichterSprache ebenso interessante Links ... scrollen Sie bitte nach unten.
Zum Nachlesen, zum Ausdrucken ... unser Lebenshilfe Nürnberger Land-Informations-/Download-Service rund um Schutz- und Hygiene-Maßnahmen (Corona, Influenza ... usw.) in leichter Sprache / Informationen, ergänzt durch Piktogramme, auf dieser Seite.
+++ Alle Infos/Tipps in #LeichterSprache sowie Links: Bitte scrollen Sie nach unten! +++
Wegen des Coronavirus und der Schließungs-Maßnahmen bzw. Empfehlungen für Bayern (Stand: 15.3.20, 15 Uhr) bleiben unsere Einrichtungen Moritzberg-Werkstätten und Förderstätten am Haberloh ab Montag, 16.3.20 (bis auf Weiteres) geschlossen.
Wichtig: Die Regelung gilt auch für alle Außenarbeitsplatz-Mitarbeiter unserer Moritzberg-Werkstätten.
Abgesagt werden auch sämtliche Veranstaltungen des AUWs und FEDs bis auf Weiteres.
Wichtig: Für die Mitarbeiter der jeweiligen geschlossenen Einrichtung gilt selbstverständlich Dienstplficht.
Soweit der Stand 15.3.20, 18.30 Uhr.
+++ Weitere Updates erhalten Sie hier bei uns oder direkt in unseren Einrichtungen. +++
Stand, 15.3.20, 10.20 Uhr
Vorsorglich und aus gegebenen Anlass der Corona-Pandemie informiert Liane Spieß, Schriftführerin des Elternbeirats Inklusive Wohnwelt (IWW), dass die für Montag, 16.3.20 geplante Sitzung des Elternbeirats, abgesagt ist.
Stand: 13.03.2020 22:45 Uhr
Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Eltern und Betreuten: Bis auf Weiteres bleiben die Moritzberg-Werkstätten geöffnet.
Die Moritzberg-Werkstätten verfügen über ein gut abgestimmtes Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die Bedingungen werden tagesaktuell bewertet. Die Teilnahme am Versorgungssystem der Werkstätten kann selbstverständlich jeder persönlich für sich bewerten.
+++ Wichtig: Bei Änderungen der Rahmenbedingungen informieren wir unsere Beschäftigten, Eltern und Angehörige, Partner umgehend. +++
Stand: 13.03.2020 10:45 Uhr
Wegen des Coronavirus werden in Bayern flächendeckend von Montag an (bis 19.4.) Schulen und Kitas geschlossen. Auch das Förderzentrum geistige Entwicklung mit Dr. Bernhard Leniger Schule, SVE und Heilpäd. Tagesstätte sowie unsere Inklusiven Kitas Röthenbach/Peg., Hersbruck und Rollhofen, bleiben geschlossen; eine Notfall-Betreuung ist gewährleistet; detaillierte Informationen folgen!
Bitte lesen Sie dazu auch den Info-Brief unserer Fachbereichsleitung Dr. Bernhard Leniger Schule mit Schulvorbereitender Einrichtung und Heilpädagogischer Tagesstätte über Schließung von Bildungseinrichtungen, Unterrichtsmaterial für Zuhause oder die Notgruppe, die für Schule und Tagestätte, eingerichtet wird. (vgl. u. s. Download)
+++ Wir informieren Betroffene dazu durch unsere Einrichtungen direkt bzw. alle Updates erhalten Sie hier auf unseren Webpages +++
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Stand: 13.03.2020 17:45 Uhr
Bayern hat in der Corona-Krise weitere Maßnahmen ergriffen: Angehörige in Alten- und Pflegeheimen/Wohneinrichtungen, dürfen nicht mehr bzw. sehr eingeschränkt besucht werden.
Mehr dazu (Besuchsregelung, Arztbesuche, Busfahrten, Arztfahrte, usw.) im Info-Brief (vgl. u. s. Download) unserer Fachbereichsleitung Wohnen und Geschäftsleitung.
Das Corona-Virus bleibt beherrschendes Thema: Das Eltern-/Angehörigen-Café der Moritzberg-Werkstätten am Freitagnachmittag, 3. Apri 2020 findet nicht statt!
Das für Samstag den 28.3.2020 geplante Eltern- und Angehörigencafé in der Wohnstätte am Bitterbach wird aufgrund der aktuellen allg. Lage abgesagt
Vorsorglich haben wir den, für Dienstag, 17.3.20 geplanten Dankeschön-Abend für unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Verkauf, abgesagt. Ein Nachholtermin ist im Herbst geplant.
Der Betriebsrat der Lebenshilfe Nürnberger Land verzichtet aufgrund der aktuellen allg. Lage auf eine Zusammenkunft mit Beschäftigten der Abteilungen Moritzberg-Werkstätten, Förderstätten, Hauptverwaltung, dem Bereich Wohnen und des Förderzentrums geistige Entwicklung.
Abgesagt sind die Abteilungsversammlungen des Betriebsrats in folgenden Einrichtungen
+++ Der traditionelle Jahresempfang der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. wird angesichts des grassierenden, hochansteckenden Corona-Virus, verschoben. +++
Vorstand und Geschäftsleitung der Lebenshilfe Nürnberger Land haben sich entschlossen den, für Freitag, 27. März 2020, 14 Uhr, geplanten Jahresempfang in unseren Moritzberg-Werkstätten, abzusagen. Alle geladenen Gäste weden auch schriftlich informiert.
"Unser Jahresempfang wird zu einem späteren Termin stattfinden", teilte der Lebenshilfe-Chef Gerhard John am Mittag mit.
Stand 4.3.2020, 12.50 Uhr
Liebe Betreute,
liebe Eltern,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
zum neuen Corona-Virus gibt es täglich neue Nachrichten. Wir informieren Sie hier auf unserer Webpage zur aktuellen Situation bei uns. – Die Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. ist gut auf eventuelle Influenza-/Corona-Infektionen vorbereitet.
Wir stehen mit dem Gesundheitsamt Nürnberger Land und unserem Betriebsarzt, Dr. Muth, im engen Austausch.
Über unsere Infektions- und Hygieneschutzbelehrungs-Standards hinaus, haben wir zwischenzeitlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die besondere Lage rund um Influenza und Corona, noch einmal sensibilisiert.
Die Lebenshilfe Nürnberger Land hat Vorkehrungen getroffen, um eine Ausbreitung des Influenza- als auch des Corona-Virus in ihren Einrichtungen und Angeboten, zu verhindern.
Im Falle einer Schließung sind Sie vom Dienst freigestellt, bis sich die Lage vor Ort entspannt hat und der Betrieb wieder aufgenommen werden kann; die Freistellung findet unter Fortzahlung des Entgelts statt. Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie in dieser freigestellten Zeit dennoch telefonisch erreichbar sein müssen. Bei einigen Berufsgruppen möchten wir zudem darauf hinweisen, dass die Lebenshilfe Nürnberger Land e. V. von ihrem Direktionsrecht als Arbeitgeber Gebrauch machen und Sie in anderen Einrichtungen einsetzen kann.
Für den Fall, eines Verdachts und/oder einer Infektion, bitten wir um Ihre Unterstützung.
Bitte informieren Sie sich zur aktuellen Lage in unseren Einrichtungen direkt auf unserer Homepage oder in unseren Sozialen Netzwerken auf Facebook-/Instagram oder via Twitter.
+++ Direkt bei uns erfahren Sie, ob Bereiche oder eine unserer Einrichtungen, wie Klassen oder Gruppen, geschlossen bleiben. +++
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kummarnitzky, Geschäftsführer
Lebenshilfe Nürnberger Land e. V.
Nessenmühlstraße 35
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Telefon 09123 97 50 - 0
kontakt@lh-nla.de
Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Webpage des Robert-Koch-Instituts.
+++ Wir werden hier für Sie weitere Links, Download-Angebote zusammenstellen bzw. updaten. +++
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg, hat Tipps rund um das Thema Hygiene und Corona-Virus in leichter Sprache aufbereitet, ebenso sind die Infos auch in Gebärdensprache abrufbar.
+++ letztes Update, 17.3.20, 15.30 Uhr +++