Behindertentestament

Foto by Pixabay: Notar Weser informierte zum sog. Behinderten-Testament. Die kostenfreie Informationsveranstaltung im März 2024 in Lauf-Schönberg war gut besucht.

Notar Hans-Herman Weser aus Nürnberg und 2. Vorsitzender des Stiftungsrats der Lebenshilfe Nürnberger Land Stiftung, informierte Eltern und Sorgeberichtigte der Lebenshilfe Nürnberger Land im Rahmen eines Infoabends zum so genannten „Behindertentestament“.

Angeregt wurde die Veranstaltung durch den Elterbeirat der Wohnstätte am Bitterbach in Lauf. Für Angehörige ist die Gestaltung der Erbfolge und damit die inhaltliche Ausgestaltung eines Testaments dann besonders herausfordernd, wenn ein behindertes Kind zu den möglichen Erben gehört. Das so genannte Behindertentestament gibt es nicht von der Stange. Erbquoten, Testamentsvollstreckung oder Pflichtteile müssen, streng nach den Vorgaben des BGH, so miteinander kombiniert werden, dass der Nachlass dem behinderten Kind tatsächlich zugutekommt.

Ohne einen versierten Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht ist das in der Regel nicht umsetzbar.

In seinem Vortrag erläuterte Notar Weser zunächst wichtige Begriffe wie Pflichtteil, Ausschlagsrecht, Vor- und Nacherbfolge oder was macht der Testamentsvollstrecker. Anschaulich ergänzten dann diverse Fallbeispiele, was Familien mit behinderten Kindern beim Verfassen ihres Testaments beachten sollten. „Welche Gestaltungsmöglichkeit im Einzelfall die Bestmögliche ist, sollte aber mit Hilfe eines Notars oder Fachanwalts erarbeitet werden“, so Notar Wesers Empfehlung.

Maßgebend sei stets die familiäre Situation, die zu vererbenden Vermögenswerte und die individuellen Absichten des oder der Erblasser.

Die Anwesenden nutzten beim im zweiten Teil des Infoabends rege die Fragerunde mit Notar Weser.

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