Nach coronabedingter Pausierung der Präsenztreffen und der Sommerpause, lud Lebenshilfe-Chef Gerhard John die Selbstvertreter*innen der Wohnbereiche, Werkstätten und der T-ENE, ein. „Ich freue mich sehr, Euch heute endlich wieder live an einem Tisch, vor allem gesund – und endlich auch ohne Maske – zu sehen“, sagte John gegenüber den Anwesenden.
Beim Betreutentreffen vor einem Jahr habe man noch über die bevorstehende Bundestagswahl am 26.9.2021 gesprochen, bei dem nun gestern auch viele betreute Erwachsene zum ersten Mal die künftige Regierung mitgestalten konnten, so John.
Das „Inklusive Wahlrecht“ ist, erläutert John gegenüber den Selbstvertretern, ein demokratischer Meilenstein für Menschen mit Behinderung und wegweisend. Erfreulich sei, dass die Medien sehr ausgibig über das „Inklusive Wahlrecht“ berichtet hätten – auch mit Interviewpartner der Lebenshilfe Nürnberger Land. Er sei stolz, wie selbstbewusst Hannah Kauschke und Thomas Obst, Reportern des ZDFs oder der DW (Deutsche Welle), Rede und Antwort zum Thema Wählen standen oder auch ihre Wünsche an die Politiker, an die Politik formulierten. Ihm habe es gut gefallen, dass beide Betreute beispielsweise die Hürden für Menschen mit Behinderung angesprochen und für mehr Barrierefreiheit plädiert hätten – baulich wie sprachlich.
Mitgestalten können Betreute künftig auch bei der Lebenshilfe Nürnberger Land. Ab sofort können alle volljährigen Personen, eine Fördermitgliedschaft bei der Lebenshilfe Nürnberger Land übernehmen, sofern der Wunsch besteht.
Das Vorstandsgremium habe dies in seiner Sitzung am 20. September 2021 beschlossen, so John: „Menschen mit Behinderung sollen aber nicht den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Pro Monat soll der Beitrag maximal 50 Cent betragen, also 6 Euro pro Person im Jahr.“ Und, wie bei der Mitgliedschaft der Lebenshilfe Nürnberger Land-Belegschaft, werden auch Betreute nicht an den Wahlen des Vorstandsgremiums teilnehmen können. John erläuterte, dass die Entscheidung für Vorstand und Geschäftsleitung auch so etwas wie die logische Konsequenz zum ‚Inklusive Wahlrecht‘ gewesen sei.