Sozialverbände fordern Änderung beim Bundesteilhabegesetz

Lebenshilfe-Vertreter erfuhren bei der Petitionsübergabe an Ministerpräsident Horst Seehofer in München großes Verständnis für ihr Anliegen. Rechts Gerhard John, 1. Vorsitzender im Nürnberger Land, MdL Norbert Dünkel (3. von rechts), sowie Landtagspräside

NÜRNBERGER LAND - Werden Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung durch das neue Bundesteilhabegesetz, das am 1.1.2017 in Kraft treten soll, benachteiligt? Die Lebenshilfe Bayern sieht gemeinsam mit allen Sozialverbänden dringenden Änderungsbedarf gegenüber dem aktuellen Entwurf. Mit einer Petition "Teilhabe statt Ausgrenzung" haben sich jetzt Vertreter der Lebenshilfe Nürnberger Land und der Landesverband der Lebenshilfe Bayern an Ministerpräsident Horst Seehofer gewandt und um Unterstützung im Bundesrat gebeten. Der bayerische Ministerpräsident sicherte seine Mithilfe zu.

Im Rahmen der Förderung von Inklusion, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, also der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, wollen und sollen Menschen mit Handicap ein möglichst eigenständiges Leben führen. In Bayern läuft das das gut, bei dem neuen Bundesgesetz sind aber wesentliche Rechte eingeschränkt, meinen die Lebenshilfe-Verantwortlichen.

"Das neue Bundesteilhabegesetz sieht beispielsweise vor, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft weitgehend selbst für ihre Wohnkosten und ihren Pflegebedarf aufkommen müssen. Der Kostenträger (in Bayern die Bezirke) würden künftig einen wesentlich geringeren Teil für Unterkunft übernehmen" steht in einem Schreiben, das die Lebenshilfe Nürnberger Land an Eltern, Mitglieder, Freunde und Förderer geschickt hat. Darin werden Nachbesserungen gefordert.

Der bayerische Lebenshilfe Landesverband hat eine Resolution verfasst, die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Petition eingereicht.

Bei der Übergabe der Petition in München zeigte sich Ministerpräsident Horst Seehofer sehr aufgeschlossen für das Anliegen, berichtet Norbert Dünkel, der als Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inklusion des Bayerischen Landtags teilnahm und die Thematik als Geschäftsführer der Lebenshilfe im Nürnberger Land gut kennt. Das Gesetz könne nur in enger Übereinstimmung mit allen Beteiligten auf den Weg gebracht werden, es "müssten die Lebensrealitäten darin abgebildet werden".

Seehofer: "Ich verspreche Ihnen, dass ich mich persönlich dafür verwenden werde, dass die Anliegen der Lebenshilfe und der Wohlfahrtsverbände Berücksichtigung finden, weil ich von dieser Petition auch überzeugt bin." Die Kritiker hoffen, dass der Gesetzentwurf im Sinne der Menschen überarbeitet wird, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen speziell ausgestatten Wohnraum brauchen. Das neue Bundesgesetz dürfe der Inklusion nicht zu wider laufen und kein Kosteneinsparungsgesetz zu Lasten schwacher Menschen werden.

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