Freude für Familien

Das FED-Team: „Wir freuen uns sehr!“ Ab 29. Juni sind Einzelbetreuungen wieder möglich,

Die Woche können wir mit einer guten, einer sehr guten Nachricht für Eltern eines behinderten Kindes starten.

Zum 29. Juni nimmt der Familienentlastende Dienst (FED) der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V., nach rund 16 Wochen Coronapause, seine Arbeit wieder auf. Eltern können bereits ab sofort Einzelbetreuungen für eine Betreuung Zuhause beantragen: Telefon 09123 97 50-288, Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr oder Anrufbeantworter, alternativ per E-Mail: fed.oba (at) lh-nla.

Entlastungsleistungen verlängert!

„Wir haben ein sehr strenges Hygienekonzept erarbeitet, das unserem Team ermöglicht, eine häusliche Einzelbetreuung umzusetzen", sagt Regina Fritsch, Leiterin FED. Sie und ihr Team (Foto oben) freuen sich, Eltern nicht mehr länger bei Anfragen vertrösten zu müssen. „In den letzten Wochen befanden wir uns in einer Zwickmühle, sagt Regina Fritsch. Gerade in der Zeit des Lockdowns hätten Familien gerne die Dienstleistungen des originärsten Bereichs der Lebenshilfe Nürnberger Land, nämlich der Familienentlastung, in Anspruch genommen.

Und noch eine Glücksbotschaft hat die FED-Leiterin in petto: Ab Mitte Juli soll es dann auch Angebote für Kleingruppen geben und in der Ferienzeit, also im August, bietet der FED ebenfalls, Gruppenangebote – speziell abgestimmt mit Corona-Richtlinien und eines erweiterten FED-Hygienekonzepts.

Und noch eine wichtige Information: Für alle Pflegebedürftigen gilt außerdem nach dem 2. COVID19-Bevölkerungsschutzgesetz: Die bisherige Ansparmöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen (125,00€ im Monat) wird einmalig um drei Monate verlängert. Das heißt, alle Beträge des §45b SGB XI aus dem Jahr 2019 verfallen nicht bis Ende Juni, sondern sich bis Ende September nutzbar.

„Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen brauchen eine Perspektive, eine verlässliche Struktur“, so Lebenshilfe-Chef Gerhard John und betont seine Freude über die schrittweise Lockerung für Betroffene und ihre Angehörigen, gerade im Bereich des Familienentlastender Diensts.

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