Moritzberg-Werkstätten

Die Moritzberg-Werkstätten bestehen aus:

Moritzberg-Werkstätten Werk I

Werk 1

Moritzberg-Werkstätten
Nessenmühlstr. 35
91207 Lauf a.d. Peg.
Telefon 09123 97 50-10

Moritzberg-Werkstätten Werk II

Werk 2

Moritzberg-Werkstätten Werk 3

Werk 3

SORA – Sozialraumorientierte Arbeitsplätze

Dazu gibt es Außen-Arbeitsplätze bei Firmen im Landkreis.

In den Moritzberg-Werkstätten gibt es über 360 Arbeitsplätze für behinderte Menschen.

Werkstatt für behinderte Menschen

Arbeiten in den Moritzberg-Werkstätten

Nach der Schule können Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt arbeiten.
Behinderte Menschen haben einen besonderen Hilfebedarf.

In der Werkstatt bekommen sie Unterstützung.

Eingangs-Verfahren

Wer in eine Werkstatt geht,
kommt zuerst ins Eingangs-Verfahren
Das heißt: Man lernt die Werkstatt kennen.
Das dauert drei Monate.
Das passiert in dieser Zeit:

Man lernt den Tages-Ablauf kennen.
Man findet Freunde.
Man merkt, welche Arbeit einem Spaß macht.

Am Ende vom Eingangs-Verfahren
wird ein Plan gemacht.
Da steht drin:

Was man arbeiten möchte
Welche Unterstützung man braucht

Berufs-Bildungs-Bereich

Danach kommt der Berufs-Bildungs-Bereich.
Der nennt sich kurz: BBB.
Er dauert 2 Jahre.
Der BBB hilft Menschen mit Behinderung,
sich auf das Arbeits-Leben vorzubereiten.

Sie lernen verschiedene Arbeits-Plätze kennen.
Und sie haben Unterricht in der Gruppe.

Im BBB kann man auch Arbeits-Plätze
vom ersten Arbeitsmarkt kennenlernen.
Zum Beispiel:

  • In der Bäckerei
  • Im Kindergarten
Gärtnerei, Küche, Arbeit an der Maschine

Arbeits-Bereich

Nach 2 Jahren kommt man
in den Arbeits-Bereich der Werkstatt.
Zum Beispiel:

  • in den Textilbereich
  • in die Gärtnerei
  • in die Schreinerei oder eine Montagegruppe

Man kann auch auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
Die Werkstatt unterstützt einen.
So ein Arbeits-Platz heißt:

  • ausgelagerter Arbeits-Platz oder
  • Außen-Arbeitsplatz

In der Werkstatt können Menschen mit Behinderung arbeiten.
Sie können aber noch mehr machen.

Jede Werkstatt bietet Kurse an.
Zum Beispiel:

  • Sport-Kurse
  • Ernährungs-Kurse
  • Kurse zum Lesen und Schreiben
  • Kurse um besser mit Ärger und Wut umzugehen
  • Theaterkurse
  • Musikkurse
  • Entspannungsübungen
     

Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Die Kurse heißen: Arbeitsbegleitende Maßnahmen.
Das heißt: Es gibt die Kurse in der normalen Arbeits-Zeit.
Durch die Kurse sollen
Menschen mit Behinderung etwas lernen.
Sie sollen noch selbständiger werden.
Solche Kurse muss jede Werkstatt machen.
So steht es im Gesetz.

Werkstatt-Rat

Werkstatt-Rat

Bei der Planung der Kurse hilft der Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat:

Der Werkstattrat vertritt die Rechte der Beschäftigten.
Er wird von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt.
Im Werkstattrat sind mehrere Mitglieder.
Alle Beschäftigten können den Werkstattrat ansprechen:

  • Wenn sie Probleme haben.
  • Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.
  • Wenn sie sich beschweren wollen.

Er ist für alle da.
Der Werkstattrat soll darauf achten:
Gesetze und Regeln müssen eingehalten werden.

Der Werkstattrat wird informiert:

  • Wenn neue Fach-Leute eingestellt werden sollen.
  • Wenn jemand aufhört in der Werkstatt zu arbeiten.
  • Wenn jemand seinen Arbeitsplatz wechselt.

Der Werkstattrat kann zum Beispiel bei diesen Themen mitreden:

  • Werkstatt-Ordnung
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Weiterbildung
  • Essen und Getränke in der Kantine
  • Umbau der Werkstatt
  • Wie sollen Arbeitsplätze aussehen?
  • Feste und Ausflüge
Geld

Geld in der Werkstatt

In einer Werkstatt arbeiten Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung brauchen besondere Hilfe.
Die Werkstatt ist kein normaler Betrieb.
In der Werkstatt bekommt man deshalb keinen Lohn.

Das bekommen Sie in der Werkstatt:

In der Werkstatt bekommt man aber ein Arbeits-Entgelt.
Das heißt:
Das Arbeits-Entgelt kann unterschiedlich hoch sein.
Sie bekommen aber mindestens 110 Euro im Monat.
Dann gibt es noch einen Steigerungs-Betrag.
Das heißt:
Wenn die Werkstatt viel Geld verdient hat,
bekommen Sie auch mehr.
Wie viel Sie bekommen, steht in einer Liste.
Jede Werkstatt hat eine eigene Liste.

Nicht jeder bekommt gleich viel Geld.
Für anstrengende Arbeit gibt es oft mehr Geld.
Zum Beispiel:

  • Arbeit in der Küche
  • Arbeit im Garten

Auch bei einem ausgelagerten Arbeits-Platz bekommt man oft mehr Geld.

Wer im Monat weniger als 299 Euro hat,
bekommt einen Zuschuss.
Der Zuschuss heißt: Arbeits-Förderungs-Geld.
Das kurze Wort dafür ist: AFÖG.
Das sind höchstens 52 Euro im Monat.

Das bekommen Sie im Berufs-Bildungs-Bereich:

Im Berufs-Bildungs-Bereich bekommen Sie auch Geld.
Im ersten und zweiten Jahr bekommen Sie 119 Euro pro Monat.

Der Berufs-Bildungs-Bereich kommt
nach dem Ende der Schul-Zeit.
Er dauert 2 Jahre.

Gutes tun: JETZT HIER SPENDEN.