Das Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe Nürnberger Land, die in einem hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Sonderregelung für ehrenamtliche Kräfte und geringfügig Beschäftigte (inklusive Minijob).
Ehrenamtliche Kräfte erhalten keine Prämie, jedoch bekommen festangestellte Mitarbeiter für die Werbung ehrenamtlicher Kräfte 500 € (brutto). Ehrenamtliche Kräfte können auch festangestellte Mitarbeiter werben, dann erhält der geworbene, festangestellte Mitarbeiter eine Prämie von 2.000 (brutto).
Das Programm kann jederzeit durch die Lebenshilfe Nürnberger Land widerrufen werden, sofern betriebliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kann man unbegrenzt viele Mitarbeiter werben?
Ja, jeder kann und sollte im Rahmen des konkreten Bedarfes so viel werben wie möglich.
Kann das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ nachgereicht werden?
Ja, allerdings muss das Formular vor dem ersten Bewerbungsgespräch vorliegen.
Ist die Prämie steuerfrei?
Nein, die Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.
Können alle Mitarbeiter der Lebenshilfe neue Mitarbeiter werben?
Das Programm gilt nicht für ehrenamtliche Kräfte und geringfügig Beschäftigte (inklusive Minijob).
Wann wird die Prämie gezahlt?
Der Anspruch entsteht für den bestehenden Mitarbeiter mit erfolgter Arbeitsaufnahme des geworbenen neuen Mitarbeiters im vollen Umfang. Der Anspruch beim geworbenen neuen Mitarbeiter entsteht zu 50 % bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme sowie zu 50 % nach erfolgreich absolvierter Probezeit.
Können auch Mitarbeiter werben, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden?
Grundsätzlich ja, jedoch muss der Auszahlungstermin der Prämie noch innerhalb des Beschäftigungsverhältnis des werbenden Mitarbeiters liegen.
Können auch Teilzeitkräfte im Rahmen von „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ geworben werden?
Ja, Voraussetzung ist allerdings das diese als hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt werden.
Können auch Mitarbeiter für andere Lebenshilfen geworben werben?
Nein, im Rahmen des Programms „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ können nur neue Mitarbeiter für die Lebenshilfe Nürnberger Land geworben werden.
Können auch Mitarbeiter für befristete Verträge geworben werden?
Ja, wenn der Vertrag mindestens über 12 Monate läuft.
Wo erfahre ich den konkreten Bedarf an neuen Mitarbeitern?
Unter der Rubrik „Karriere“ auf der Homepage der Lebenshilfe Nürnberger Land, oder durch Rücksprache mit Ihrer Personalverwaltung oder Einrichtungsleitung.
An wen kann ich mich bei Fragen zur der Aktion wenden?
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre jeweilige Einrichtungsleitung. Falls erforderlich können Sie sich auch gerne per E-Mail an die Personalverwaltung der Lebenshilfe Nürnberger Land wenden: bewerbungen@lh-nla.de.