Die Stiftung Lebenshilfe Nürnberger Land ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie gilt vor dem Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig. Unter staatlicher Aufsicht wird die Erfüllung des Stiftungszweckes überwacht.
Ein Stiftungsrat, besetzt mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung.
Aufgabe und Zweck der Stiftung Lebenshilfe ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die eine wirksame Lebenshilfe und Förderung behinderter Menschen darstellen.
Hauptaugenmerk ist dabei die Bereitstellung von Wohn- und Förderplätzen für Menschen mit geistiger Behinderung und die Unterstützung der Arbeit der Lebenshilfe Nürnberger Land e. V.
Am 12.03.1999 haben sich die Organe der Stiftung Lebenshilfe Nürnberger Land, Stiftungsrat, Stiftungsvorstand und Stiftungsgeschäftsführer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengefunden.
Die Gründung der Stiftung Lebenshilfe Nürnberger Land erfolgte aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung im November 1997. Die Stiftung Lebenshilfe Nürnberger Land ist eine, von der Regierung von Mittelfranken anerkannte, öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts und vom Finanzamt als mildtätig anerkannt. (Bescheid ZFA Nürnberg vom 28.07.2015, Steuernummer: 24111091281 )
Zuwendungen an die Stiftung sind deshalb
Sparkasse Nürnberg
IBAN DE14 7605 0101 0240 1501 51
SWIFT-BIC SSKNDE77XXX
Stiftung Lebenshilfe Nürnberger Land
Nessenmühlstr. 35
91207 Lauf a.d. Peg.