Einfach verstehen!

„Jetzt gilt endlich das inklusive Wahlrecht für alle – ein großer Erfolg für die Lebenshilfe, die Demokratie und für Menschen mit Behinderung“, freut sich Lebenshilfe Nürnberger Land-Geschäftsführer Dennis Kummarnitzky.

Bundesverfassungsgericht: Wahlrecht für alle volljährigen Personen

Wenn am 15. März 2020 in Bayern Bürgermeister, Land- und Gemeinderäte gewählt werden, dürfen jetzt erstmals volljährige Personen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, die bislang von der Wahl ausgeschlossen waren, wählen. Das Bundesverfassungsgericht entschied dies 2019.

Für politisch interessierte Personen hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine Broschüre in leichter Sprache zusammengestellt.

Gerhard John, Vorsitzender der Lebenshilfe Nürnberger Land und Wohnheimleiterin Hanne Hauck loben die verständliche Broschüre im kleinen Kreis und blättern in der neuen Broschüre mit den Vertretreterinnen aus dem Werkstattrat Svenja Schweigel und Lydia Stähle.
Übrigens: Auf unserer Fanpage auf Facebook gibt es ein Video des Meetings "Vorstellung der Broschüre in 'Leichter Sprache'".

29-Jährige wählt erstmals!

Svenja Schweigel erzählt, dass sie schon immer wahlberechtigt sei. Doch die Broschüre, fährt sie fort, hilft ihr, die komplizierten Abläufe der Wahl zu verstehen: „Ich will ja nicht nur ein Kreuz machen, sondern auch wissen was ich wähle.“

Die 29-jährige Lydia Stähle, sie ist Mitglied des Werkstattrats und Frauenbeauftragte, wählt zum ersten Mal. „Ich habe noch nie zuvor gewählt, weder einen Bürgermeister, noch sonst einen Politiker“, erzählt sie. Doch schnell habe sich zur Freude über die Möglichkeit, zu wählen, bei ihr Unsicherheit eingestellt. – So ging es vielen ihrer Kolleginnen und Kollegen.

„Viele Frauen und Männer mit Behinderung der Lebenshilfe Nürnberger Land bewegt die anstehende Kommunalwahl ganz besonders, weil es buchstäblich ein neues Thema ist. Zumal auch einige Betreuten den einen oder anderen der Kandidaten persönlich oder wenigstens vom Namen her kennen“, erzählt Harald Huber, der in den Moritzberg-Werkstätten als Vertrauensperson Menschen mit Behinderung zur Seite steht.

„Im Werkstattrat haben wir kurzerhand beschlossen, dass wir die Broschüren der Bundeszentrale hier in gedruckter Version verteilen“, so Huber. Ebenso können interessierte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis diese Broschüre bei der Lebenshilfe bestellen (Telefon 09123 97 50-927).

Weil es so viele Kandidaten bei dieser Wahl gibt, werden Lydia Stähle ebenso Svenja Schwägel nicht im Wahllokal wählen, sondern Briefwahl beantragen. „Wir werden unseren interessierten Bewohnerinnen und Bewohner am 9. März in unserem Ambulant Unterstützten Wohnen-Cafe in Lauf deshalb einen Workshop zur Kommunalwahl anbieten. Die Broschüre ist eine hervorragende Basis für den Workshop“, sagt Hanne Hauck.

Service: Download, Hörversion

Wahl-Hilfe-Broschüre "Leichte Sprache"

Die Broschüre kann man sich aus dem Internet als pdf-Datei herunterladen oder auch bei der Lebenshilfe Nürnberger Land (Nessenmühlstr. 35, 91207 Lauf a. d. Peg., Telefon 09123 97 50-927, werkstattrat (at) lh-nla.de. )
als Druckversion anfordern.

Werkstatträtin Svenja Schweigel meint, dass nicht nur Menschen mit geistiger Beeinträchtigung diese Informationsbroschüre zur Wahl schätzen werden: "Meine Oma blätterte darin und meinte, das ist ja toll erklärt und wunderbar groß geschrieben, gerade für uns ältere Leute auch sehr hilfreich."


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