Lebenshilfe fordert Nachbesserung bei Bundesteilhabegesetz

Helfen Sie bitte mit! #TeilhabeStattAusgrenzung - unterstützen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift die Kampagne der Lebenshilfe zum geplanten Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III.

Das Bundesteilhabegesetz, das am 1.1.2017 in Kraft treten soll, geht an den Bedürfnissen und Erwartungen von Menschen mit geistiger Behinderung vorbei.

Menschen mit Behinderung haben große Hoffnungen mit dem neuen Bundesteilhabegesetz verbunden. Sie möchten künftig nicht mehr als „Sozialhilfeempfänger“ gelten, nur aufgrund ihrer Behinderung.

Doch statt Inklusion zu fördern, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert – also endlich mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung – benachteiligt das neue Bundesteilhabegesetz insbesondere Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

Das neue Bundesteilhabegesetz sieht beispielsweise vor, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft weitgehend selbst für ihre Wohnkosten und ihren Pflegebedarf aufkommen müssen. Der Kostenträger (in Bayern sind das die Bezirke) wird beispielsweise künftig einen wesentlich geringeren Teil der Unterkunftskosten übernehmen.

Wir haben ein Fallbeispiel anschaulich in einem Flyer für Sie zusammengefasst, welche Tücken das Gesetz birgt. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Links zum Thema.


Wir meinen: Das  Bundes t e i l h a b e gesetz   hat in dieser Form seinen Namen nicht verdient und braucht dringend Nachbesserungen!

Der bayerische Lebenshilfe Landesverband hat dazu eine Resolution verfasst. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat außerdem eine Petition eingereicht.

Mit Ihrer Unterschrift bzw. einem Klick helfen Sie 40.000 Menschen mit Behinderung in Bayern und 860.000 in Deutschland, auch weiterhin ein spürbar menschliches Leben zu führen.

 

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