Freistellungsbescheinigung

Vor Freigabe von Bauleistungen muss eine Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer vom Leistungserbringer vorliegen. Den Freistellungsbescheid der Lebenshilfe Nürnberger Land e.V. finden Sie unter folgendem Link:


Ansprechpartner

Andrea Rekitt
Telefon: 09123 97 50-52

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