Die Lebenshilfe
Historie und Entwicklung der Lebenshilfe in Deutschland
- Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe wurde 1958 von Eltern und Fachleuten in Marburg als gemeinnütziger Verein gegründet.
- Heute gehören der Lebenshilfe bundesweit 150.000 Mitglieder an, die in 527 Orts- und Kreisvereinigungen und 3200 Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe organisiert sind.
- In jedem der 16 Bundesländer gibt es einen Landesverband der Lebenshilfe.
Aufgaben der Lebenshilfe
- Die Lebenshilfe setzt sich für die Anliegen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien ein.
- Dem Selbsthilfe-Gedanken verpflichtet, ist die Lebenshilfe ein unabhängiger und gemeinnütziger Verein für Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Familien, sowie für Fachleute und Freunde.
- Die Lebenshilfe ist die größte Interessensvertretung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien. Sie bietet bundesweit mit über 3.200 Diensten und Einrichtungen konkrete Unterstützung in allen Lebensbereichen.
- Vom Säugling bis zum alten Menschen wird seitens der Lebenshilfe Nürnberger Land im Gebiet des Landkreises ein stabiles Netz der Rundum-Versorgung angeboten: Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Nürnberger Land e. V. gehört mit 1450 betreuten Familien, 1200 stationären Betreutenplätzen, 24 Einrichtungen und 849 Arbeitsplätzen zu den 12 größten Lebenshilfen in Deutschland und zu den TOP 3 in Bayern.
Die Arbeit der Lebenshilfe wird bundesweit von einer Vielzahl ehrenamtlich engagierter und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen.
Ziele der Lebenshilfe-Arbeit
- Ziel der Lebenshilfe ist das Wohl von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien.
- Sie unterstützt, fördert und wahrt dabei die Schutzbedürfnisse der Menschen mit Handicaps.
- Sie setzt sich dafür ein, dass behinderte Menschen von der Kindheit bis ins Alter so normal und selbstständig wie möglich leben können und, dass ihnen die Hilfen und Unterstützungen zuteil werden, die sie dazu brauchen.
- Sie setzt sich für Akzeptanz, Respekt und Anerkennung und gegen Benachteiligung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung ein: „Geistige Behinderung ist ein Ausdruck der Vielfalt menschlichen Lebens, die den Wert eines Lebens in keiner Weise herabsetzt.“
- Der im Grundgesetz verankerte Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss in allen Lebensbereichen Wirklichkeit werden.